Aus der Geschichte des Bad Berkaer Schützenwesens
Rückblick auf das Vereinsgeschehen vor 200 und 100 Jahren
Die Veranstaltung vom „Lust und Vogelschießen“ in unserem von Großherzog Carl August und J.W. v. Goethe so freundlich betreuten Badeort ist schon vor 220 Jahren nachweisbar. Alle Akten vom 26. Marti 1772 berichten von der „submissesten Bitte des Stadtvaters und der jungen Mannschaft zu Bad Berka an der Illmen um Abhaltung eines Lust- und Vogelschießens“.
Das fürstliche Amt Berka erhält nach Beschlußfassung durch die Regierung nebenstehenden Bescheid.
Die Gesuche sind unterzeichnet von Joh. Heinrich Gerlach, Schützenhauptmann, 1777, Philipp Heinr. Große 1779, Ludwig Kreuchauf 1780 und 1781, Joh. Wilhelm Seydel 1782, Joh. Christoph Fiedler 1783 , Joh. Friedr. Meynhardt 1784, Joh.Friedr. Müller 1785, Joh. Georg Meiselbach 1786, Joh. Friedr. Langen 1787, Karl Koch 1788. Im Jahre 1789 ist das Gesuch in ganz ausgezeichneter Schrift geschrieben.
Der Schreiber ist der Schützling Goethes Peter im Baumgarten. Er weicht in der Abfassung des Gesuches von der üblichen Form ab. Aber schon im nächsten Jahre kehrte man zu dem seit Jahren gebräuchlichen Schreiben zurück. 1790 ist Christian Dornberger Schützenhauptmann, 1791 wiederum Christoph Fiedler, 1792 Friedrich Dornberger.
Von 1793 bis 1794 unterzeichnete kein Hauptmann oder Schützenmeister, sondern die Unterschrift lautet: Die Büchsen Schützen Companie. In der Gesellschaft sind also wahrscheinlich Veränderungen vor sich gegangen, die zu einer anderen Gestaltung geführt haben.
Auf Grund der Akten des Geheimen Haupt-und Staatsarchivs Weimar kann somit festgestellt werden, dass die Abhaltung des Luft- Vogelschießens auf das Jahr 1776 zurückblicken kann.
Die Schützengesellschaft selbst wird vermutlich noch älter sein.
Das Gesuch wurde gnädigst genehmigt und nunmehr ein Vogel-, Stern- und Scheibenschießen veranstaltet.
Die Bad Berkaer Schützengesellschaft besteht (ausgenommen die Jahre 1945 bis 1990) seit 1775. Ursprung und Zweck der Gesellschaft verkündet das Gründungsstatut.
Anno 1835 traten mehrere hiesige ehrbare Bürger zusammen, um von Neuem eine Bürgerschützengesellschaft zu errichten. An die Spitze stellten sich Männer, die früher vor den Kriegsjahren 1813/15 der bestehenden Büchsenschützenkompanie angehört hatten. Der Zweck des Zusammenschlusses war: „ Übung mit Schießgewehr, Haltung eines jährlichen solennen Vogel- und Scheibenschießens, geselligen Vergnügen“.
Die „hochpreißliche Landesdirektion“ gewährt die Neubildung der Gesellschaft und genehmigt für den 12. August 1836 ein Vogel- und Lustschießen.
Der Tag wurde natürlich besonders festlich begangen; auch wurden alle Anordnungen und Vorsichtsmaßnahmen peinlichst beachtet. Jeder Schütze schüttete erst Zündkraut auf, setzt erst ein Zündhütchen sorgsam auf, stach erst den Schneller, wenn er sich im Schießstand befand und sein Gewehr auf die Rolle gelegt hatte. Und doch fand dieses Fest der neugegründeten Gesellschaft einen tragischen Abschluss. Beim Böllerschießen für den neuen Schützenkönig zersprang eines der eisernen Kanonenrohre und Joh. Nic. Lincke, der die Kanone bediente, verunglückte tödlich.
In den folgenden zehn Jahren stieg die Mitgliederzahl der Schützengilde ganz beträchtlich. Der Vorstand mußte darauf bedacht sein, größere und bessere Schießgelegenheiten zu schaffen.
Auf eine untertänigste Eingabe hin überließ die Großherzogliche Kammer im Herbst 1846 den als Bürgen unterzeichnenden Hauptleuten Schneidermeister Christ. Herrn Grobe und Kaufmann Louis Zange sowie weiteren 38 Schützen die südliche Seite der herrschaftlichen Bornwiese im Erlich „behufs Anlegung eines Schießplatzes und Versetzung des bisher am Adelsberg, oberhalb des neuen Badehauses befindlich gewesenen Schießhauses“ für 146 Taler.
Bald stand das neue Schießhaus mit neuzeitlichen Ständen, die immer wieder modernisiert wurden. Die Großherzöge kamen gern zum Fest und bekleideten auch die Königswürde.
Die Schützengesellschaft Bad Berka bestand bis zum Frühjahr 1945. Mit dem Einzug der Alliierten wurden die Schützenvereine aufgelöst und verboten. Erst nach der politischen Wende 1989 wurde die Wiedergründung möglich.
Am 27. April 1990 wurde die Schützengesellschaft Bad Berka, die sich als legitimer Nachfolger der alten Bad Berkaer Schützengesellschaft betrachtet, gegründet und in das Vereinsregister eingetragen. Zur Wiedergründung versammelten sich 18 Mitglieder. Es wurde der Vorstand gewählt, die Satzung und die Geschäftsordnung beschlossen.
Nach der Wiedergründung ging es mit viel Elan und Enthusiasmus an den Ausbau eines regen Vereinslebens. Zuerst wurden alle Aufzeichnungen und Bilder aus alten Zeiten gesichert. Mutige ehemalige Schützenbrüder und deren Nachkommen konnten einige wertvolle Stücke aus dem Besitz des alten Schützenvereins über die verbotenen Zeiten retten.
Stolz sind wir auf unsere alte, sehr schöne Schützenfahne von 1907. Die Schützenketten unseres Hauptmanns sowie für den Jungschützenkönig und auch einige Pokale sind ebenfalls wieder aufgetaucht. Dankenswerter Weise haben sich die Familie Hansen, Machulla und Schützenbruder Helmut Schwarz um die Erhaltung dieser Gegenstände besonders eingesetzt.
Nach langwierigen Verhandlungen ist es endlich auch gelungen, das Schützenhaus im Kurpark für den Verein wieder nutzbar zu machen. Nach getaner Arbeit ist das alte Gebäude zum Mittelpunkt unseres Vereinslebens geworden.
Beim Aufbau unseres Schützenvereins hatten wir gleich nach der Wende große Unterstützung in ideeller und materieller Hinsicht von den Schützenvereinen Seulberg/ Friedrichsdorf (Hessen) und Ludwigsstadt (Franken) erhalten. Die Schützen dieser Vereine halfen uns in selbstloser Weise.
Aus der Geschichte der Berkaer Schützengesellschaft
Wie die meisten anderen Schützengesellschaften kann auch die der Stadt Berka auf eine lange Geschichte zurückblicken. Kein Wunder, dass das Schützenfest zu einem Volksfest geworden ist. Hat es doch eine lange Entwicklung hinter sich und ist so mit der Schützengesellschaft, in derem Leben es immer einen Höhepunkt darstellt, und dem mitfeiernden Volke fest verwachsen. Die dem Geheimen Staatsarchiv Weimar entlehnten Dokument sollen selber sprechen.